Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex.
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.
München, Juni 2010
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft.
Erläuterungen zu den Abweichungen
Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 18. Juni 2009
| 3. | Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat |
| 3.8 | Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O-Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Ab 01. Juli 2010 ist ein gesetzeskonformer Selbstbehalt in der D&O-Versicherung vereinbart. |
| 4. | Vorstand |
| 4.2 | Zusammensetzung und Vergütung |
| 4.2.3 | Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die in Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden.
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Als variable Vergütungsteile kommen z.B. auf das Unternehmen bezogene aktien- oder kennzahlenbasierte Vergütungselemente in Betracht. Sie sollten auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtsrat grundsätzlich eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) zu vereinbaren.Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Der variable Bestandteil der Vergütung der Vorstände beruht zur Zeit auf einer einjährigen Bemessungsgrundlage. Da die drei Vorstände gleichzeitig Aktionäre sind, ist über diese Beteiligung die Koppelung an die längerfristigen positiven bzw. negativen Entwicklungen gegeben. Aus diesem Grund ist auch keine Begrenzung für außerordentliche Entwicklungen vereinbart worden. |
| 5. | Aufsichtsrat |
| 5.1 | Aufgaben und Zuständigkeiten |
| 5.1.2 | Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Zur Zeit hat der Aufsichtsrat keine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder festgelegt. In den Gremien der Gesellschaft wird die Thematik der Erreichung der üblichen Altersgrenzen laufend diskutiert. Da bei zwei von drei Vorständen das gesetzliche Rentenalter in absehbarer Zeit nicht erreicht wird, sieht die Gesellschaft derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. |
| 5.3 | Bildung von Ausschüssen |
| 5.3.1 | Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen: Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (3 Mitglieder) sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Ausschussbildung derzeit nicht als sinnvoll an. |
| 5.4 | Zusammensetzung und Vergütung |
| 5.4.1 | Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei soll auch auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, auf potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder haben die Kompetenz und Erfahrung, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Aufsichtsrats-Mandates befähigen. Zur Zeit ist keine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. |
| 5.4.6 | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Die Mitglieder des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erhalten aufgrund der Größe der Gesellschaft derzeit eine feste Vergütung und keine erfolgsorientierte Komponente. |
| 6. | Transparenz |
| 6.8 | Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Derzeit ist aufgrund des Geschäftsgebietes der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (deutschsprachiger Raum) und der Aktionärsstruktur eine Veröffentlichung in englischer Sprache nicht vorgesehen. |
| 7. | Rechnungslegung und Abschlussprüfung |
| 7.1 | Rechnungslegung |
| 7.1.3 | Der Corporate Governance Bericht soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Die bestehenden Aktienoptionsprogramme werden im Anhang des Konzernjahresabschlusses detailliert erläutert. Im Corporate Governance Bericht wird darauf verwiesen. |



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