B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

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Investor Relations Meldepflichtige Aktiengeschäfte
Meldepflichtige Aktiengeschäfte

Pflichtmitteilungen für Aktionäre

Bedeutende Stimmrechtsanteile (§§21 ff. WpHG)

Im Abschnitt 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften geregelt.

Börsennotierte Gesellschaften sind seit dem 01.01.2007 gem. §21 WpHG n.F. meldepflichtig, wenn ein Aktionär durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte erreicht.


Aktuelle Verteilung
Herr Wilhelm Berger 25,16% (1.562.462)
Herr Peter Bauch 23,59% (1.464.615)
COR&FJA AG 21,78% (1.352.665)
Eigene Aktien 1,29% (80.000)
Freefloat 28,18% (1.750.191)
Bekanntmachung Stimmrechtsanteile
Mitteilung vom 01.07.2010
erstellt: Donnerstag, 01. Juli 2010

Die COR&FJA AG, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland  hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 23.06.2010  mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland, ISIN: DE0001262152, WKN: 126215  am 22.06.2010  die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.

  • Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
Geschäfte von Führungspersonen